Hochschulstudium Landschaftsarchitektur

Sie interessieren sich für ein Studium im Bereich Landschaftsarchitektur oder Landschaftsbau?

Folgende Tätigkeitsfelder wären dann Ihre Arbeitsbereiche:

  • freischaffende Tätigkeit oder in Anstellung in einem Landschaftsarchitekturbüro bzw. Garten- und Landschaftsbaubetrieb
  • städtische Grünflächen-, Umwelt- oder Planungsämter
  • Garten- und Landschaftsbaubetriebe
  • (Dienst-) Stellen der Landespflege, des Umwelt- und Naturschutzes und der Denkmalpflege in Kreis-, Bezirks-, Landes- und Bundesbehörden (und deren nachgeordneten Verwaltungen z. B. Straßenneubauämter, Wasser- und Schifffahrtsdirektionen), Planungsverbände von Städten und Kreisen
  • Landwirtschaftskammern
  • staatliche Verwaltungen von Schlössern und Gärten
  • publizistische, beratende und berufspolitische Tätigkeiten in Medien und Verbänden
  • lehrende und forschende Tätigkeit an Universitäten und Fachhochschulen und anderen Bildungseinrichtungen (z. B. Naturschutzakademien, Lehr- und Versuchsanstalten, Berufsschulen)

ACHTUNG: LandschaftsARCHITEKT oder -ARCHITEKTIN dürfen Sie sich erst nennen, nachdem Sie in eine der Landesarchitektenkammern aufgenommen wurden. Dazu bedarf es bestimmter Voraussetzungen, die Sie bei den jeweiligen Kammern erfragen können.